Ab wann darf ich meine Immobilie verkaufen?

SpekulationsfristGrundsätzlich dürfen Sie selbstverständlich alles zu jeder Zeit verkaufen, das Ihnen gehört. Immobilien haben jedoch – wie so oft – eine Sonderregel. Diese heißt Spekulationsfrist. Das bedeutet, dass Sie unter gewissen Umständen Steuern bezahlen müssen, wenn Sie Ihr eigenes Haus, Wohnung oder auch Grundstück verkaufen. Damit sollen windige oder schnelle Spekulationsgeschäfte verhindert werden, wo Immobilien nach kurzer Zeit für Gewinn verkauft werden.

Wann werde ich eigentlich zum Spekulanten?

Grundsätzlich gilt: Wenn Sie Ihr Objekt innerhalb von 10 Jahren nach Ihrem Kauf wieder verkaufen, müssen Sie Steuern bezahlen. Diese 10 Jahre sind die aktuelle Spekulationsfrist. Und diese Steuer ist nicht zu ignorieren. Da kommt schnell ein fünfstelliger Betrag zusammen, je nach Erlös.

Wie Sie diese Steuer vermeiden können? Wenn Sie seit mehr als 10 Jahren Besitzer Ihrer Immobilie sind, sind Sie vollkommen sicher. Es fallen dann Keine Steuern an. Übrigens gilt hier das Datum der Beurkundung des jeweiligen Kaufvertrags.

Gibt es keine andere Möglichkeit, wie ich meine Immobilie vor Ablauf der Frist steuerfrei verkaufen kann?

Doch, natürlich hat es sich der Gesetzgeber auch hier nicht nehmen lassen, Ausnahmen hinzuzufügen. Sollten Sie nämlich die ganze Zeit selbst in Ihrer Immobilie gewohnt haben, fällt keine Spekulationssteuer an. Auch bei teilweiser Eigennutzung entfällt die Steuer.
Hierbei gilt: Die Immobilie muss im Jahr des Verkaufs und den beiden vorangegangenen Kalenderjahren selbst bewohnt worden sein, um nicht als Spekulationsobjekt zu gelten. So können Sie Ihre Immobilie verkaufen ohne 10 Jahre warten zu müssen.

Beispielrechnung für die Höhe der Spekulationssteuer

Verkaufswert 200.000 Euro
– abzüglich Anschaffungswert 120.000 Euro
– abzüglich o. g. Kosten (z. B. durch Renovierung oder Maklergebühren) 15.000 Euro
zu versteuernder Gewinn 65.000 Euro
Steuersatz (persönlicher Einkommenssteuersatz) z.B. 40 Prozent
anfallende Spekulationssteuer 26.000 Euro

 

Aber Achtung

Sie müssen tatsächlich selbst in Ihrer Immobilie wohnen, bzw. Ihre Familie. Zu Ihrer Familie zählen steuerlich gesehen nur Ihre Kinder und die auch nur, solange Sie Kindergeld beziehen. Jegliche andere Verwandte zählen nicht im Sinne dieses Gesetzes und die Steuer wäre fällig.

Haben Sie noch Fragen? Möchten Sie vielleicht wissen, wie hoch die Steuer bei Ihrem Verkauf wäre? Oder was Sie genau tun müssen, um von der Steuer befreit zu werden?

Wir helfen gerne. Kontaktieren Sie uns ganz unverbindlich und wir finden die beste Lösung für Sie.

Die Spieler & Seeberger Immobilien GmbH

Spieler & Seeberger sind seit mehr als 25 Jahren im Großraum Stuttgart und Umgebung tätig. Durch Ihr einzigartiges Wertermittlungsverfahren und Ihren außergewöhnlichen Service sind Spieler & Seeberger nicht nur bei Stammkunden als der sympathische Qualitätsmakler bekannt, sondern erhielten zahlreiche Auszeichnungen in namhaften Magazinen, die diese Titulierung bestätigen. Mitunter wurde die Spieler & Seeberger Immobilien GmbH auf Platz 2 der besten Immobilienmakler Stuttgarts gewählt.

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    Verkaufsquote von ca. 80 %. Auch in 2024 trotz Zinsanstieg.