Haus als Erbe – Ihre Möglichkeiten beim Hausverkauf

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„Deines Reichtums wird sich ein Erbe bemächtigen.“ Dies wusste schon Horaz vor über 2.000 Jahren. Ein Erbe ist meist ein schwieriges Geschenk, da so viele Verpflichtungen damit einhergehen und der Trauerfall die Freude über das Haus doch sehr überschattet. Dennoch lässt es sich manchmal nicht vermeiden. Für den Erben bedeutet dieses Haus vorrangig: Schriftverkehr.

Steuern – Was muss ich für mein Erbe bezahlen?

Grundsätzlich müssen Sie zunächst mit dem Finanzamt in Kontakt treten, um Erbschaftssteuer für Ihr Haus abzuführen. Allerdings gibt es hier Freibeträge. Hierbei kann man sich eine kleine Faustregel merken: Der Freibetrag sinkt, je weiter der Verwandtschaftsgrad zwischen Erbe und Verstorbenem auseinanderliegt. Bei Ehegatten und Lebenspartnern liegt der Freibetrag beispielsweise bei € 500.000, während er bei entfernten Verwandten oder Bekannten nur bei € 20.000 liegt. Hierbei wird der Wert des Hauses ermittelt. Wenn dieser über dem Freibetrag liegt, wird Erbschaftssteuer fällig. Hier kann es sich lohnen, rechtzeitig informiert zu sein, egal ob Sie vererben oder erben. Je nachdem, wen Sie begünstigen, lassen sich viele Euros sparen.

Kann ich die Erbschaftssteuer vermeiden?

Ja. Allerdings nur, wenn der Verstorbene bis zum Erbfall selbst in dem Objekt gewohnt hat und der Erbe ein direkter, naher Verwandter ist (Ehe-/Lebenspartner oder Kind) für mindestens 10 Jahre danach darin wohnt. Auch darf die Wohnfläche des Hauses 200 m² nicht überschreiten, ansonsten wird besteuert. Dies lohnt sich allerdings hauptsächlich dann, wenn die Steuer sehr hoch ist. In den meisten Fällen ist der Verkauf des Hauses die lohnendere Alternative.

Ich habe mein Haus, was nun?

Grundsätzlich gehört das Haus nach Abführung der Erbschaftssteuer Ihnen. Was Sie nun damit tun, bleibt allein Ihnen überlassen. Gesetzt den Fall, dass Sie der einzige Erbe sind. In vielen Fällen ist dies nämlich nicht so, sondern es entstehen Erbengemeinschaften. Ab hier kann es kompliziert werden, muss es aber nicht. Denn grundsätzlich sind alle Erben gleich zu entgelten. Bei einem Haus für drei Parteien gibt es hier mehrere Möglichkeiten. In den seltensten Fällen lässt sich das Haus in drei Parteien aufteilen, die gemeinsam bewohnt werden können und möchten. Möchte einer der Erben in das Haus einziehen, sind die anderen entsprechend zu entschädigen. Der häufigste und einfachste Fall ist ein Hausverkauf. Der reale Gewinn kann unter den Erben gerecht aufgeteilt werden.
Hier ist, wie so oft, das Zauberwort: Kommunikation. Denn die Erbengemeinschaft muss ihre Entscheidungen gemeinsam treffen und sich einig sein, was mit dem Objekt passiert. Offene Gespräche und ein konstruktives Miteinander kann hier sehr viele Nerven, viel Zeit und sehr viel Geld sparen. Frühzeitiges Informieren ist der Schlüssel. Wenn Sie Ihr Erbe sehr überraschend antreten müssen, lässt sich dies nicht mehr nachholen. In manchen Fällen lohnt sich ein Verkauf zu Lebzeiten noch eher, als das Haus zu vererben.
In jedem Fall sollten Sie mit uns sprechen. Als Immobilienmakler kennen wir uns aus und können Ihnen weiterhelfen. Gerne besprechen wir Ihr Anliegen diskret und geben Ihnen alle Informationen mit, damit Ihr Erbe reibungslos vonstattengeht.

Die Spieler & Seeberger Immobilien GmbH

Spieler & Seeberger sind seit mehr als 25 Jahren im Großraum Stuttgart und Umgebung tätig. Durch Ihr einzigartiges Wertermittlungsverfahren und Ihren außergewöhnlichen Service sind Spieler & Seeberger nicht nur bei Stammkunden als der sympathische Qualitätsmakler bekannt, sondern erhielten zahlreiche Auszeichnungen in namhaften Magazinen, die diese Titulierung bestätigen. Mitunter wurde die Spieler & Seeberger Immobilien GmbH auf Platz 2 der besten Immobilienmakler Stuttgarts gewählt.

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