Haus- oder Wohnungsverkauf an die eigenen Kinder

Hausverkauf an Kinder

Immobilien sind eine Investition fürs Leben. Oftmals gehen sie sogar darüber hinaus. Und wenn man seinen Lebensabend in den eigenen vier Wänden genießt, kommt die Frage auf: Was passiert nach meinem Tod mit dem Haus oder der Wohnung? Sollte ich mich darum kümmern? Definitiv. Sich zu Lebzeiten um den Verbleib seiner Immobilie zu kümmern, kann viele Vorteile bringen. Doch was ist eigentlich der Unterschied?

Vererben vs. Verkaufen

Nehmen wir einmal an, Sie haben sich nicht um Ihren Nachlass gekümmert. Sie haben drei Kinder, die alle zu gleichen Teilen erben. So auch Ihre Immobilie. In diesem Fall steht jedem Kind ein Drittel des Objektes zu. In der Realität lassen sich aber nur die wenigsten Objekte so aufteilen, dass jeder seinen gleichen Anteil bekommt. In der Regel bedeutet dies, dass das Haus von den Kindern verkauft wird und somit jeder genau ein Drittel aus dem Verkauf bekommt. Viele Eltern wollen dies aus verständlichen Gründen nicht, vor allem, da oft das Herz an der eigenen Immobilie hängt und sie sich wünschen, dass diese im Familienbesitz bleiben soll.

Die Alternative heißt zu Lebzeiten verkaufen. Wenn Sie Ihre Immobilie zu Lebzeiten verkaufen, können Sie entscheiden, an wen. Das bedeutet, Sie können dann zum Beispiel nur einem Kind sowie jedem anderen Menschen Ihr Objekt verkaufen, ohne dass seine Geschwister einen Anspruch haben. Dennoch empfehlen wir stark, professionelle Beratung in Anspruch zu nehmen. Solche Situationen sind äußerst delikat und erfordern einiges an Fingerspitzengefühl, damit es nicht zum Bruch in der Familie kommt.

Gehen wir an dieser Stelle noch etwas ins Detail. Viele Hausbesitzer möchten, dass die Immobilie in der Familie bleibt. Ein einfacher Weg ist, das Haus an die Kinder zu vererben. Aber was geschieht, wenn mehrere Geschwister da sind und Anspruch auf das Haus hätten? Wie kann eine gerechte Aufteilung aussehen? In der Regel bleibt hier nur der Verkauf. Der Erlös kann dann gleichmäßig unter den Kindern aufgeteilt werden. Eltern können bereits zu Lebzeiten Vorsorge treffen, damit das Haus in den gewünschten Händen bleibt. Möglich ist, dass ein Kind das Haus kaufen möchte.

Verkauf der Immobilie an ein Kind

Eltern können bereits zu Lebzeiten ihr Haus an ein Kind verkaufen. Die anderen Kinder können diese Entscheidung nicht anfechten, auch im Falle des Todes eines Elternteils. Schließlich sind die Eltern die Besitzer und können entscheiden, wem sie das Haus verkaufen oder nicht. Der Kauf kann nur rückgängig gemacht werden, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Eltern nicht im Vollbesitz der geistigen Kräften waren. Das ist in der Praxis sehr unwahrscheinlich.  Vor dem Verkauf muss der Wert des Hauses geschätzt und ein realistischer Preis angesetzt werden, sonst kann man von einer Schenkung ausgehen, die anfechtbar ist. Haben die Eltern ein lebenslanges Wohnrecht, kann der Kaufpreis jedoch sinken. Wichtig ist, sich hierbei von Experten wie einem Anwalt oder Notar beraten zu lassen. Denn der Verkauf an ein Kind, wenn weitere Erben vorhanden sind, kann problematisch sein, zumindest für die Beziehung der Familie.

Immobilie steuerfrei verkaufen

Es gab einige Reformen im Erbschaftssteuerrecht und Bewertungsrecht. Daher gibt es einige Möglichkeiten für eine Steuerbefreiung bei einer Übertragung. Es können Kosten für Gutachten oder Notarberatung und ähnliches anfallen. Um Kosten zu vermeiden, können sich die Eltern ein lebenslanges Wohnrecht eintragen lassen. Ähnliches gilt für die zugesicherte Pflege. Das Kind, das die Immobilie kauft, muss dann auch die Eltern bis zum Tod pflegen. Diese Regelungen werden im Kaufvertrag festgehalten und mindern den Kaufpreis. Ein Haus, das eigentlich 80.000 bis 100.000 Euro wert ist, kann dann für etwa 20.000 Euro verkauft werden.

Um Auseinandersetzungen mit Geschwistern zu vermieden, sollte der Kauf bzw. Verkauf innerhalb der Familie besprochen werden. Meist kann ohnehin nur ein Kind die Immobilie halten. Die anderen Geschwister können dann jedoch auf ihren Pflichtteil bestehen und sich auszahlen lassen. Ein möglicher Kredit zur Auszahlung der Geschwister kann durch die Immobilie abgesichert werden.

Steuerfrei bei einer Erbschaft

Wenn eine Immobilie vererbt wird, kann das auch steuerfrei möglich sein. Das ist der Fall, wenn der vererbende Elternteil die Immobilie bis zum Tod genutzt hat. Der Erbe muss zudem sofort in das fragliche Objekt einziehen. Für Kinder gilt das jedoch nur, wenn die Wohnfläche maximal 200 Quadratmeter beträgt. Dazu zählen Keller und Dachräume oder Garagen nicht. Bei einer größeren Wohnfläche erfolgt eine anteilige Besteuerung. Wenn der Freibetrag groß genug ist, kann auch hier Steuerfreiheit möglich sein.

Diese Regelungen gelten für das Elternhaus und für andere Häuser. Steuerfrei ist der Erbfall nicht mehr, wenn der Erbe binnen zehn Jahren die Immobilie nicht mehr zum Wohnen nutzt.

Schenkungen sind steuerfrei

Vermögen wie Immobilien können auch zu Lebzeiten übertragen werden. Hier sind hohe Freibeträge zu berücksichtigen, die bei 400.000 Euro pro Person liegen und alle zehn Jahre verfügbar sind. Verbraucher können also nach einer zehnjährigen Frist eine neue Schenkung erhalten können. Wenn Immobilien z.B. mit einer Hypothek belastet sind, mindert das den Wert und kann sich auf die Steuerlast auswirken.

Eine Übertragung zu Lebzeiten hat den Vorteil, dass der neue Besitzer die Immobilie in den kommenden zehn Jahren selbst nutzen muss. Außerdem kann der Beschenkte die Immobilie verkaufen. Dazu müssen jedoch auch mögliche weitere Erben ihre Ansprüche geltend machen können. Sie können also z.B. die Auszahlung ihres Anteils verlangen.

Welche Vorteile habe ich, wenn ich es an meine Kinder verkaufe?

Interessanterweise hat der Gesetzgeber einige Voraussetzungen geschaffen, die es Kindern erlauben, günstiger an das Objekt ihrer Eltern zu kommen. Wichtig ist hierbei jedoch: Der Verkauf muss ein Verkauf zu einem realistischen Preis sein. Ein Gutachter oder ein Immobilienmakler sollte hier zunächst den Wert ermitteln. Liegt der Verkaufspreis nämlich deutlich unter diesem Wert, kann der Verkauf innerhalb von 10 Jahren angefochten werden, hier liegt dann eine inoffizielle Schenkung vor.

Aber dieser Kaufpreis kann gedrückt werden. Räumen die Kinder ihren Eltern vertraglich ein Wohnrecht auf Lebenszeit ein, mindert das den Kaufpreis. Auch wenn sich das Kind verpflichtet, für die Pflege seiner Eltern aufzukommen, kann sich dies entscheidend auf den Wert auswirken. In solchen Fällen können Immobilien für weit weniger verkauft werden als auf dem freien Markt.

Das ist dann auch nicht anfechtbar für andere Nachkommen. Allerdings gilt hier auch: Experten zu Rate ziehen. Was in Ihrem speziellen Fall die richtige Entscheidung ist, kann pauschal nicht gesagt werden.

Am besten wäre, Sie nehmen einfach Kontakt mit uns auf. Wir haben reichlich Erfahrung in diesen Dingen und beantworten gerne alle Ihre Fragen und stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn Sie Ihren Nachlass regeln wollen. Wir helfen bei der richtigen Entscheidung. Für eine steuerliche Beratung wenden Sie sich jedoch bitte an einen Steuerberater.

Immobilien sind eine Investition fürs Leben. Oftmals gehen sie sogar darüber hinaus. Und wenn man seinen Lebensabend in den eigenen vier Wänden genießt, kommt die Frage auf: Was passiert nach meinem Tod mit dem Haus oder der Wohnung? Sollte ich mich darum kümmern? Definitiv. Sich zu Lebzeiten um den Verbleib seiner Immobilie zu kümmern, kann viele Vorteile bringen.

Die Spieler & Seeberger Immobilien GmbH

Spieler & Seeberger sind seit mehr als 25 Jahren im Großraum Stuttgart und Umgebung tätig. Durch Ihr einzigartiges Wertermittlungsverfahren und Ihren außergewöhnlichen Service sind Spieler & Seeberger nicht nur bei Stammkunden als der sympathische Qualitätsmakler bekannt, sondern erhielten zahlreiche Auszeichnungen in namhaften Magazinen, die diese Titulierung bestätigen. Mitunter wurde die Spieler & Seeberger Immobilien GmbH auf Platz 2 der besten Immobilienmakler Stuttgarts gewählt.

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