Von der Mietpreisbremse zur Spaßbremse

Mietpreisbremse

In vielen Artikeln ist in letzter Zeit zu lesen, dass die Mietpreisbremse nicht greift und die Mieten weiterhin fleißig am Steigen sind.

Zur Erinnerung.

Die Mietpreisbremse sollte drastisch steigende Mieten verhindern, weshalb:

1) Die Miete einer Wohnung in Gebieten mit einem angespannten Wohnungsmarkt nur noch 10 % über den ortsüblichen Vergleichsmieten (Mietspiegel) liegen darf.

2) Bei einer Neuvermietung der Mietpreis nur um 10 % gegenüber der Vormiete erhöht werden darf.

Lag also die Miete vorher bei € 600, kann die Wohnung nun für maximal € 660 neu vermietet werden, auch wenn die ortsübliche Miete inzwischen € 900 betragen würde. Von dieser Regelung ausgenommen sind Erstvermietungen bei Neubauten und eine Vermietung nach einer umfassenden Renovierung.

Der Vermieter hat zwar eine Auskunftspflicht gegenüber dem Nachmieter. Aber wie will man beweisen, dass der Vermieter die Wahrheit sagt? Die einzig sichere Methode ist den alten Mietvertrag einzusehen oder den Vormieter zu befragen, sofern dieser noch auffindbar ist. Und welcher potentielle Mieter wird solch knifflige Fragen stellen, wenn er die Wohnung wirklich mieten will und weiß, dass 20 andere Mietinteressenten bereit stehen. Bevor die Mietpreisbremse am 1. Juni 2015 eingeführt wurde haben noch viele Vermieter Mieterhöhungen durchgeführt. Sie hatten Angst, dass bei einem Auszug der bisherigen Mieter, sie keine adäquate neue Miete bekommen konnten.
Dies hat gerade diejenigen getroffen die man mit der Mietpreisbremse schützen wollte – finanziell schwächer gestellte Mieter. Und jetzt mal ganz ehrlich. Warum soll man seine Wohnung nicht für € 900 vermieten können, wenn dies der Marktmiete oder sogar dem vielzitierten Mietspiegel entspricht. Unser (noch) Justizminister Heiko Maas greift wiederum in Bereiche ein, wo keine Regulierung notwendig gewesen wäre. Momentan gibt es Forderungen die Mietpreisbremse nachzubessern. Eine Bremse nachzubessern, die gar keine ist bringt nichts. Die einzig sinnvolle Alternative ist deren Abschaffung.

Übersicht

Die nachfolgende Auflistung zeigt wo die Mietpreisbremse in Baden Württemberg bereits eingeführt wurde:

Altbach, Asperg, Bad Krozingen, Bad Säckingen, Baienfurt, Bietigheim-Bissingen, Brühl, Denkendorf, Denzlingen, Dossenheim, Durmersheim, Edingen-Neckarhausen, Eggenstein-Leopoldshafen, Emmendingen, Eppelheim, Fellbach, Filderstadt, Freiberg am Neckar, Freiburg im Breisgau, Friedrichshafen, Grenzach-Wyhlen, Gundelfingen, Heidelberg, Heilbronn, Heitersheim, Hemsbach, Iffezheim, Karlsruhe, Kirchentellinsfurt, Konstanz, Leimen, Linkenheim-Hochstetten, Lörrach, March, Merzhausen, Möglingen, Mühlheim, Neckarsulm, Neuenburg am
Rhein, Neuhausen/Fildern, Offenburg, Pfinztal, Plochingen, Radolfzell am Bodensee, Rastatt, Ravensburg, Remchingen, Renningen, Reutlingen, Rheinfelden (Baden), Rheinstetten, Rielasingen-Worblingen, Sandhausen, Sindelfingen, Singen (Hohentwiel), Steinen, Stutensee, Stuttgart, Teningen, Tettnang, Tübingen, Ulm, Umkirch, Waldkirch, Weil am Rhein, Weingarten, Wendlingen am Neckar und Winnenden.

Die Spieler & Seeberger Immobilien GmbH

Spieler & Seeberger sind seit mehr als 25 Jahren im Großraum Stuttgart und Umgebung tätig. Durch Ihr einzigartiges Wertermittlungsverfahren und Ihren außergewöhnlichen Service sind Spieler & Seeberger nicht nur bei Stammkunden als der sympathische Qualitätsmakler bekannt, sondern erhielten zahlreiche Auszeichnungen in namhaften Magazinen, die diese Titulierung bestätigen. Mitunter wurde die Spieler & Seeberger Immobilien GmbH auf Platz 2 der besten Immobilienmakler Stuttgarts gewählt.

×

Rückruf vereinbaren

    Termin vereinbaren

    Verkaufsquote von ca. 80 %. Auch in 2024 trotz Zinsanstieg.