Vor dem Erben muss erst … aber verschenken geht ja auch.

Gleichzeitig können steuerliche Vorteile damit einhergehen. Es ist damit zu rechnen, dass der Fiskus die erhöhten Ausgaben für die Corona-Hilfen und die Unterstützung der Ukraine über den Bürger, ich korrigiere mich, über den steuerzahlenden und/oder besitzenden Bürger „refinanzieren“ will.

Zunächst einmal sind die Freibeträge bei einer Schenkung genauso hoch wie bei einer Erbschaft.

Sie betragen bei Ehepartnern € 500.000, bei Kindern und Enkelkindern, deren Eltern verstorben sind, jeweils € 400.000 und bei Enkelkindern € 200.000, bei allen anderen € 20.000.

Der Vorteil einer Schenkung liegt jedoch darin, dass diese alle 10 Jahre wiederholt werden kann. So kann in 30 Jahren ein Immobilienvermögen in Höhe von € 1.200.000 bis € 1.500.000 steuerunschädlich an Kinder und deren Ehepartner verschenkt werden.

Besitzt man etwa ein Mehrfamilienhaus, kann dieses zum Beispiel vor dem Verschenken aufgeteilt und so nach und nach verschenkt werden.

Der Wert wird anhand des aktuellen Zeitwerts der Immobilie berechnet. Es kann daher sinnvoll sein, im Schenkungsvertrag einen Wert für die Immobilie festzulegen. Allerdings ist es möglich, dass das Finanzamt diesen nicht anerkennt und einen eigenen Wert festlegt. Daher könnte es eine gute Investition sein, vorher ein amtlich anerkanntes Gutachten über den Zeitwert erstellen zu lassen.

Die nächste Möglichkeit besteht darin, beim Verschenken für sich selbst einen Nießbrauch im Grundbuch eintragen zu lassen. Dies reduziert den Wert einer Immobilie und hilft Schenkungs- bzw. Erbschaftssteuer zu sparen. Ein Nießbrauch ist das Nutzungsrecht an einer Immobilie. Sie gehört einem nicht mehr, aber man kann sie selbst bewohnen oder vermieten.

Verschenkt man die Immobilie, in der man selbst wohnt, sollte man sich unbedingt ein Wohnrecht eintragen lassen. Man weiß ja nie.

Beim Vererben einer selbstgenutzten Immobilie gibt es außerdem zahlreiche Ausnahmen. Daher soll dieser Immobrief lediglich verschiedene Möglichkeiten aufzeigen und auf gar keinen Fall eine steuerliche Beratung darstellen. Ich empfehle Ihnen auf jeden Fall, vor einer Schenkung Ihren Steuerberater zu kontaktieren.

 

Die Spieler & Seeberger Immobilien GmbH

Spieler & Seeberger sind seit mehr als 25 Jahren im Großraum Stuttgart und Umgebung tätig. Durch Ihr einzigartiges Wertermittlungsverfahren und Ihren außergewöhnlichen Service sind Spieler & Seeberger nicht nur bei Stammkunden als der sympathische Qualitätsmakler bekannt, sondern erhielten zahlreiche Auszeichnungen in namhaften Magazinen, die diese Titulierung bestätigen. Mitunter wurde die Spieler & Seeberger Immobilien GmbH auf Platz 2 der besten Immobilienmakler Stuttgarts gewählt.

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