Welche Steuern fallen beim Immobilienverkauf an?

accountant-2302101_1920Egal, ob Sie ein Objekt kaufen oder verkaufen – wenn dies in Deutschland geschieht, möchte der Fiskus Geld sehen. Es lohnt sich, vorher Bescheid zu wissen. Ansonsten folgt irgendwann der Bescheid und mit ihm ein böses Erwachen.

Steuern beim ImmobilienKAUF

Wenn Sie ein Objekt kaufen wollen, kommen im Prinzip zwei verschiedene Steuern auf Sie zu. Diese sind die Grunderwerbssteuer und die Grundsteuer. Erstere wird direkt beim Kauf fällig. Sie liegt je nach Bundesland zwischen 3,5 % und 6,5 % des Kaufpreises. Interessant hierbei: Für den Staat sind die haftenden Steuerschuldner, die an dem Kaufvorgang beteiligten Personen. Das bedeutet sowohl der oder die Käufer als auch der Verkäufer als Mithaftender. Üblicherweise wird jedoch im Kaufvertrag erfasst, dass der Käufer zahlen muss. Sind die Käufer z. B. ein Ehepaar, erhält jeder der Beiden einen Steuerbescheid über die Hälfte des Betrages.

Das Finanzamt wendet sich also zunächst an den oder die Käufer. Erst wenn diese ihrer Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen, wird auch der Verkäufer mit in Haftung genommen. Tritt dies ein, hat dieser aber im Innenverhältnis gegenüber dem Käufer einen Rechtsanspruch. Er kann dann z. B. die Umschreibung des Eigentums solange verweigern, bis alle Zahlungen an ihn getätigt wurden.

Grundsätzlich wird die Steuer beim Notar fällig und zwar dann, wenn der Kaufvertrag unterzeichnet wurde. Sie ist dann binnen eines Monats nach Erhalt des Steuerbescheids zu begleichen. Der Notar bekommt nach der Zahlung eine Mitteilung, die sogenannte Unbedenklichkeits-Bescheinigung, und darf die Eigentumsumschreibung auch nur nach Bezahlung der Grunderwerbsteuer im Grundbuch vollziehen.

Die Fälligkeit der Steuer ist vollkommen unabhängig von der Zahlung des Kaufpreises.

Die Grundsteuer ist etwas komplizierter. Diese ist gesetzlich im Grundsteuergesetz geregelt und wird jährlich von der Gemeinde eingefordert. Sie wird individuell von der Kommune festgelegt. Bemessen wird die Grundsteuer mit Hilfe der Grundsteuermesszahl, dem vom Finanzamt festgelegten Einheitswert der Immobilie sowie dem festgesetzten Hebesatz der Gemeinde. Hier lohnt es sich besonders, Experten zu Rate zu ziehen, um über künftige jährliche Verpflichtungen Bescheid zu wissen.

Steuern beim ImmobilienVERKAUF

Hier sollte zunächst die Grunderwerbsteuer ausgeklammert werden. Diese soll und wird nahezu immer vom Käufer übernommen werden. Welche „echten“ Steuern kommen auf Sie zu, wenn Sie eine Immobilie verkaufen?

Wenn Sie Ihr privates Haus verkaufen, das Sie seit vielen Jahren bewohnen – vermutlich gar keine. Grundsätzlich steuerpflichtig sind Gewinne aus Ihrem Verkauf. Allerdings nur, wenn Sie das Haus innerhalb der Spekulationsfrist verkaufen. Diese beträgt 10 Jahre. Besitzen Sie Ihr Objekt länger, herzlichen Glückwunsch. Sie dürfen steuerfrei verkaufen. Auch hier gilt eine Sonderregel: Es fällt keine Steuer beim Hausverkauf oder beim Verkauf einer Wohnung an, wenn die Immobilie ausschließlich selbst genutzt wurde oder im Jahr des Verkaufs und den beiden vorangehenden Kalenderjahren zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde (§ 23 EStG).
Lesen Sie hierzu auch unseren Artikel Steuerfreier Immobilienverkauf

Wer sein Haus verkaufen möchte, sollte diese beiden Punkte unbedingt beachten. Ansonsten kommt eine ziemlich saftige Steuer auf den Verkäufer zu, die schnell einen mittleren fünfstelligen Betrag erreicht.

Noch Fragen?

Möchten Sie wissen, welche Steuern Sie bei einem Kauf oder Verkauf zu zahlen hätten? Oder haben Sie Sorge, etwas übersehen zu haben? Kontaktieren Sie uns einfach ganz unverbindlich.
Wir freuen uns, Ihnen helfen zu können.

Die Spieler & Seeberger Immobilien GmbH

Spieler & Seeberger sind seit mehr als 25 Jahren im Großraum Stuttgart und Umgebung tätig. Durch Ihr einzigartiges Wertermittlungsverfahren und Ihren außergewöhnlichen Service sind Spieler & Seeberger nicht nur bei Stammkunden als der sympathische Qualitätsmakler bekannt, sondern erhielten zahlreiche Auszeichnungen in namhaften Magazinen, die diese Titulierung bestätigen. Mitunter wurde die Spieler & Seeberger Immobilien GmbH auf Platz 2 der besten Immobilienmakler Stuttgarts gewählt.

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